Wenn jemand ein Auto anzündet, ist er Anarchist, wenn jemand Milliarden an Sparguthaben vernichtet, Kapitalist.
Donnerstag, 22. Januar 2015
Sonntag, 18. Januar 2015
Ich will ja nicht päpstlicher …
... als der Papst sein, aber bevor sich jetzt die
Christenheit zum Faustkampf präpariert und die Sandsäcke befüllt, sei kurz
erwähnt, dass in einem Rechtsstaat wie Österreich das Gewaltmonopol
gemäß Verfassung noch immer dem Staate zusteht.
Und als Ministrant habe ich die christliche Nächstenliebe
auch ein wenig anders verstanden, wie war das gleich noch mal: Du sollst auch
Deine Feinde lieben. Na wenn schon nicht lieben, aber von Faustschlägen stand
da eindeutig nichts.
Zugegeben es gibt den § 3 StGB Notwehr:
(1)
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die
notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen
Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder
Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht
gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein
geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere
der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2)
Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer
offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies
lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn
die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit
Strafe bedroht ist.
Aber wie man erkennt, bedarf es dazu schon triftigere Gründe
als „Deine Mudda … etc. etc.“, um physische Gewalt einsetzen zu können und es
bedarf auch ein „gerechtfertigtes Maß der Verteidigung“.
Nun könnte man das ganze als einen Gag abtun, einen
Stammtisch-Scherz nach etwas Bierkonsum, nur war das eben nicht irgendwer,
sondern der vermeintlich unfehlbare Papst.
Nein, ich habe keine Lust mich darüber ostentativ zu mokieren,
es gibt bedeutend wichtigere Dinge über die man sich ärgern kann, wenn man
Lust darauf hat, also ordnen wir diesen Vorfall unter Skurrilitäten der Römisch
Katholischen Kirche ab.
Sonntag, 18. Jänner 2015
Donnerstag, 15. Januar 2015
Herrgott!
Wenn Gott allwissend und allmächtig ist, käme § 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung in Frage.
Für diese Erkenntnis § 188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren.
Für diese Erkenntnis § 188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren.
Abonnieren
Posts (Atom)