Im Namen der Republik
Republik Österreich
Das … das würde ja dann bedeuten …
wenn, ja wenn sagen wir mal, wenn ich einen Bordellbetreiber mündlich oder
schriftlich ankündige sein Etablissement deshalb nicht zu besuchen, weil ich
seine Geschäftspraktiken für unethisch halte und dadurch eine Prostituierte
ihren Arbeitsplatz verliert, dass ich mich einer Drohung nach § 74 Abs 1 Z 5StGB laut Überlegungen des Oberlandesgerichts Wien strafbar mache.
Und wenn ich Euch die Empfehlung
ausspreche, ja Euch meine ich, nicht zu rauchen oder weniger zu saufen und zu
fressen, weil dies der Gesundheit zuträglicher wäre, so käme dies einem
Boykott-Aufruf und einer Bedrohung mit
der Verletzung am Vermögen der Trafikanten, Schnapsbrenner, Schweinsschnitzelproduzenten
gleich. Und Zorro der Zuhälter könnte sich die Rolex und das Goldketterl in die
Haare schmieren.
Verdammt, ich wusste gar nicht, was
ich für ein kriminelles Subjekt bin … ein regelrechter Bad Boy.
Auf diese Erkenntnis, brauche ich
jetzt einen Calvados und ein Packerl Drageekeksi, vielleicht rufe ich noch Lola
an.
#Tierschützerprozess
#Berufungsurteil #Oberlandesgericht Wien #ÖVP #Jäger #Kleiderbauer #A …
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen